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GAP-Strategieplan und ELER 2023 bis 2027

Der GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland für den Zeitraum 2023 bis 2027 ist das zentrale Element zur Umsetzung der 2018 eingeleiteten Europäischen Agrarreform. Er ist damit auch das zentrale Instrument für die Umsetzung der aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanzierten Fördermaßnahmen. 

GAP-Strategieplan 2023–2027

Im GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland für den Zeitraum 2023 bis 2027 werden ab 2023 erstmals die Maßnahmen der 1. und 2. Säule der GAP in einem gemeinsamen Planungsdokument programmiert und darüber umgesetzt. Ebenfalls neu ist, dass das Planungsdokument nicht mehr auf Ebene der Bundesländer erstellt wird, sondern ein gemeinsames Dokument von Bund und Ländern ist. Dieser nationale GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland löst damit in der 2. Säule die bisherigen Länderentwicklungsprogramme für die Entwicklung des Ländlichen Raums (EPLR) ab.

Der GAP-Strategieplan wurde am 21. November 2022 durch die Europäische Kommission genehmigt.

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

Ein zentrales Instrument ist der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), mit dem im Rahmen der 2. Säule die Wettbewerbsfähigkeit der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft gefördert, die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und der Klimaschutz gewährleistet und eine ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Regionen sichergestellt werden soll.

Der ELER umfasst Fördermaßnahmen für Investitionen, Projekte und für Flächen, die mit Bundes- und Landesmitteln kofinanziert werden. Zielgruppen sind neben der Land- auch die Forstwirtschaft, Kommunen und u. a. auch Verbände.

Im nachfolgenden Dokument können Informationen zu ELER-Fördermaßnahmen und Bewilligungsstellen abgerufen werden:
PDF-DateiÜbersicht ELER-Fördermaßnahmen nach Stichworten mit Bewilligungsstellen (PDF, barrierefrei)

Kriterien für die Auswahl von ELER-Fördervorhaben in Thüringen

Mit ELER-Mitteln können in bestimmten Fördermaßnahmen nur solche Vorhaben gefördert werden, die unter Anwendung von Auswahlkriterien ausgewählt worden sind. Mit den Auswahlkriterien soll u.a. die Gleichbehandlung der Antragsteller und eine bessere Nutzung der Finanzmittel gewährleistet werden. Des Weiteren werden die Förderanträge hinsichtlich der Erreichung der vorgegebenen Ziele und Bedarfe laut GAP-Strategieplan bewertet.

Die Auswahlkriterien und die Grundsätze für die Verfahren zur Auswahl von Fördervorhaben sind in einem Kriterienkatalog zusammengestellt und beschrieben.

Regionaler Begleitausschuss

Die Umsetzung der regionalen, Thüringen betreffenden Elemente des GAP-Strategieplans werden durch einen Begleitausschuss überwacht. Dazu hat sich am 1. Februar 2023 der regionale Begleitausschuss für den GAP-Strategieplan Thüringen konstituiert.

Bewertung (Evaluierung)

Die Evaluierung der Umsetzung des GAP-Strategieplans zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der GAP-Strategieplan-Verordnung und dem Durchführungsrecht erfolgt in gemeinsamer Verantwortung von Bund und Ländern unter der Gesamtkoordination des Bundes.

Derzeit laufen die vorbereitenden Arbeiten.

Information und Sichtbarkeitsmaßnahmen

Für die ELER-Maßnahmen des GAP-Strategieplanes in Thüringen 2023-2027 sind die EU-rechtlichen Vorgaben an die Information und Publizität einzuhalten.

Mit den folgenden Dokumenten werden die Empfänger von Fördermitteln und die Bewilligungsstellen über die Publizitätsverpflichtungen informiert.

Kontakt

Ihre Meinung ist uns wichtig! Fragen, Anmerkungen zum GAP-Strategieplan richten Sie bitte an:

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